ÖVP will Einspruchsrechte von Umweltorganisationen beschränken
Die Kärntner ÖVP hat einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt, mit dem die Verfahrensrechte von Umweltorganisationen eingeschränkt werden sollen — Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber spricht von „Einspruchstourismus“. Unter anderem sollen Umweltorganisationen künftig nur noch dort Einspruch erheben dürfen, wo sie geografisch verankert sind. Derzeit dürfen 46 der 69 in Österreich anerkannten Umweltorganisationen auch in Kärnten Einspruch erheben.
Für uns ist das von unmittelbarer Bedeutung: Genau über diesen Weg — eine anerkannte Umweltorganisation mit Parteistellung — konnte unsere Stellungnahme zum Leitungsprojekt überhaupt eingebracht werden. Wir verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam.
Zum ORF-Bericht „ÖVP will ‚Einspruchstourismus‘ unterbinden“ ↗

