Videoclip gegen die 380-kV-Leitung
Filmische Darstellung. Die gezeigten Leitungsbilder sind Symbolaufnahmen und geben nicht den geplanten Trassenverlauf wieder.
Videoclip auf YouTube ansehen ↗
Diese Stellungnahme erging im Auftrag von LKoS e.V. über den Umweltverein Pro Thayatal, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang List, am 23. Juni 2026 an das Amt der Kärntner Landesregierung.
Am 10. Juli 2026 sind die Bürgerinitiativen aus Kärnten und Osttirol bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Klagenfurt erstmals geschlossen aufgetreten — mit Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List, Christa Hintermann, Dr. Peter Unterluggauer und Prof. Dr. Eberhard Burkel. Der ORF hat in „Kärnten heute“ darüber berichtet. Die vollständige Aufzeichnung der Pressekonferenz haben wir selbst gemacht — sie bleibt hier dauerhaft verfügbar, unabhängig von der ORF-TVthek, in der Beiträge nur befristet stehen.
Die Präsentation legt dar, warum der Bedarf für das Projekt aus unserer Sicht nicht gegeben ist: 193 km Leitung, mindestens 5 Milliarden Euro Kosten, 60 % der Trasse im Wald — bei einem Strombedarf, der in Österreich seit 2018 sinkt und von dem nur 8 % auf Kärnten entfallen. 70 % der Netzkapazität müssen zudem dem europäischen Stromtransit zur Verfügung stehen, bezahlt über die heimischen Netzkosten.
Wer in Kärnten lebt oder auch nur zu Besuch war, denkt verträumt an die bewaldeten Berge und glitzernden Seen, an die Wanderwege, an die urigen Beisl (Wirtshäuser), an die gemütlichen Dörfer, die sich in die Landschaft betten…
Eine 190 km lange 380-kV-Hochspannungsleitung mit 700 bis zu 90 m hohen Masten soll quer durch Kärnten gebaut werden – durch 36 Gemeinden, durch Wälder, durch Orte, die für Menschen mit liebevollen Erinnerungen verbunden sind und die den Tieren ein Zuhause bieten. Auch Du, Wanderer, wirst Kärntens verschandelte Landschaft nicht mehr erkennen. Auch Osttirol wird tangiert.
Eine beschlossene Sache, bei der, wie stets, Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Ohne Not und ganz gewiss nicht im Interesse der betroffenen Menschen. Es sei denn, Menschen wie Du sprechen das letzte Wort – Nein.
Herzliche Grüße aus dem schönen Kärnten und Osttirol
Filmische Darstellung. Die gezeigten Leitungsbilder sind Symbolaufnahmen und geben nicht den geplanten Trassenverlauf wieder.
Videoclip auf YouTube ansehen ↗Das Kollegium der Kärntner Umweltanwaltschaft hat im Vorantragsabschnitt zum „Netzraum Kärnten" Stellung genommen und fordert eine substanzielle Nachbesserung der Unterlagen, bevor das UVP-Genehmigungsverfahren nach § 5 UVP-G 2000 überhaupt eingeleitet wird. Die Stellungnahme kommt vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 — sie ist keine Position eines Vereins, sondern die einer gesetzlich eingerichteten Stelle.
Drei Punkte daraus wiegen schwer. Erstens das NOVA-Prinzip: Der Nachweis, dass die bestehende Infrastruktur durch Optimierung — etwa Thermal Rating — tatsächlich ausgeschöpft ist, sei „bisher nicht methodisch nachvollziehbar erbracht". Zweitens die Leiterseile: Hochtemperatur-Leiterseile mit Karbonfaserkern (HTLS) seien als vollwertige Alternative zum Neubau gar nicht berücksichtigt worden — „eine zentrale Unterlassung in der bisherigen Variantenprüfung"; gefordert wird eine vergleichende Machbarkeitsstudie für den Einsatz auf der bestehenden 220-kV-Schiene.
Drittens das Erdkabel: Das UVE-Konzept sei hinsichtlich der Erdverkabelung „methodisch unvollständig". Die pauschale Ablehnung unter Verweis auf zehnfach höhere Kosten oder längere Reparaturzeiten werde ohne standortspezifische Prüfung „als unzureichend zurückgewiesen". Dazu kommen die Warnungen zum Schutzwald — Windwürfe und Käferkalamitäten an den Rändern der Schneisen — und der Verweis auf das Bergwaldprotokoll der Alpenkonvention.
Am 18. August 2026 haben die Bürgerinitiativen im Altstadthotel Eck in Lienz eine gemeinsame Pressekonferenz gehalten — getragen von LKoS e.V. und der Bürgerbewegung „Gegenwind in Kärnten". Presseaussendung und Präsentation stehen hier vollständig zum Nachlesen.
Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List hat sich im Auftrag von LKoS e.V. über den Umweltverein „Pro Thayatal“ mit einem offenen Brief an die Präsidentin des Rechnungshofes, Dr. Margit Kraker, gewandt und um eine budgetäre Prüfung des Vorhabens Netzraum Kärnten ersucht. Kopien gingen unter anderem an den Bundeskanzler, den Vizekanzler, den Wirtschafts- und den Finanzminister, an die Landeshauptleute von Kärnten und Tirol sowie an die Europäische Kommission.
Die Zahlen, um die es geht: Die Projektwerberin nennt eine Investitionssumme von 3 Milliarden Euro bei einer Umsetzung bis 2035. Nach den im Brief angeführten konservativen Schätzungen kommen die Stromkunden inklusive Finanzierungs- und Betriebskosten auf über 6 Milliarden Euro. Für den gesamten österreichischen Netzausbau stehen bis zu 53 Milliarden im Raum.
Besonders brisant ist ein Vergleich, den der Brief zieht: Noch vor wenigen Jahren war eine Netzlösung um rund 500 Millionen Euro vorgesehen. Am Ende steht die Frage, um die sich alles dreht — wörtlich: „Bevor Milliarden verbaut werden, muss daher geklärt werden: Ist diese 380 kV-Luxusvariante tatsächlich notwendig – oder zahlen die Stromkunden am Ende für eine überdimensionierte Fehlinvestition?“
Im Auftrag von LKoS e.V. über den Umweltverein „Pro Thayatal“ hat Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List am 9. Juli 2026 eine Stellungnahme an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission gerichtet. Der Kern ist ein Ersuchen: Die Kommission möge die Einstufung des Vorhabens als „PCI-Projekt“ — Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse — angesichts der geänderten Sach- und Rechtslage nochmals überdenken und den Status im Zweifel entziehen.
Die Stellungnahme kritisiert dabei das Verfahren selbst: Die Vergabe des PCI-Status werde „vollkommen intransparent“ durchgeführt, die Entscheidung sei für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, weil die zugrunde liegenden Unterlagen nie zugänglich gemacht wurden. Ein weiterer Punkt betrifft den Umfang: Der Status könne nur für die 380-kV-Leitung gelten — nicht für die mitgeführte 110-kV-Leitung.
Zu den Kosten führt das Schreiben an, die Netzkosten der KNG-Kärnten Netz GmbH seien von 2020 bis 2025 um rund 60 Prozent auf 11,78 Cent je Kilowattstunde gestiegen; bis 2040 seien Steigerungen von 100 Prozent für Haushalte und Gewerbebetriebe realistisch. Kritisiert wird auch die Kosten-Plus-Regulierung mit garantiertem Kostenersatz und garantierter Eigenkapitalverzinsung — ein Anreiz für teure Investitionen — sowie das Fehlen einer umfassenden Prüfung von Alternativkonzepten. Erwähnt wird zudem, dass die APG noch 2022 erklärt habe, die 380-kV-Leitung in Kärnten sei die nächsten zehn Jahre kein Thema.
Die Niederschrift der öffentlichen Erörterung vom 2. Juli 2026 im Congress Center Villach ist beim Land Kärnten veröffentlicht — samt aller Beilagen. Darunter sind unter anderem die Stellungnahmen der Gemeinden Ossiach und Stockenboi sowie der Landesumweltanwaltschaft Tirol. Wer wissen will, was bei der Erörterung tatsächlich vorgebracht wurde, findet es dort im Wortlaut.
Zur Niederschrift beim Land Kärnten ↗Das Amt der Kärntner Landesregierung (Abt. 15) hat eine „Wissenschaftliche Studie zur Energiestrategie Kärnten" beauftragt — Projektleitung FH-Prof. Dr. Robert Hauser (FH Kärnten), wissenschaftliche Leitung Prof. Dr.-Ing. Viktor Wesselak (Hochschule Nordhausen), Stand Dezember 2024. Zugänglich ist sie über das Informationsregister des Landes nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Geschäftszahl 07-ZJD07-44400/2026). Auf jeder Seite der sechs Teilberichte steht der Vermerk „Veraltete Studie – keine Landesstrategie".
Für die Frage, die uns beschäftigt, ist ein Punkt bemerkenswert: Die Studie klammert das Übertragungsnetz ausdrücklich aus. In Teil D heißt es wörtlich, aus der Regelzone der APG resultierende Anforderungen seien „dabei nicht berücksichtigt". In Teil B wird festgehalten, eine allfällige Erhöhung der Leitungskapazität sei „im Rahmen dieser Studie nicht weiter untersucht" worden.
Die wissenschaftliche Grundlagenarbeit, die das Land für seine eigene Energiestrategie in Auftrag gegeben hat, hat die Notwendigkeit dieser Leitung also nie geprüft — und taugt damit auch nicht als Beleg für sie. Die rund 275 Seiten sind öffentlich abrufbar; jeder möge sich selbst ein Bild machen.
Die Kärntner ÖVP hat einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt, mit dem die Verfahrensrechte von Umweltorganisationen eingeschränkt werden sollen — Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber spricht von „Einspruchstourismus“. Unter anderem sollen Umweltorganisationen künftig nur noch dort Einspruch erheben dürfen, wo sie geografisch verankert sind. Derzeit dürfen 46 der 69 in Österreich anerkannten Umweltorganisationen auch in Kärnten Einspruch erheben.
Für uns ist das von unmittelbarer Bedeutung: Genau über diesen Weg — eine anerkannte Umweltorganisation mit Parteistellung — konnte unsere Stellungnahme zum Leitungsprojekt überhaupt eingebracht werden. Wir verfolgen die weitere Entwicklung aufmerksam.
Zum ORF-Bericht „ÖVP will ‚Einspruchstourismus‘ unterbinden“ ↗
Damit du direkt loslegen kannst, stellen wir dir einen Folder mit den wichtigsten Informationen zur Verfügung. Entweder herunterladen, bei uns per Mail an info.lkos@a1.net anfordern und weitergeben. Lasst uns gemeinsam möglichst viele Menschen erreichen!
Zum Flyer & Informationsfolder →
Dieses zukunftsweisende Verfahren – Bodenfräse und Flüssigboden – wird von der Firma STRABAG im Auftrag der TransnetBW durchgeführt. Effizient und sehr nachhaltig! „Mit dieser Kombination schonen wir Ressourcen, minimieren den Umwelteingriff und treiben die Energiewende voran“, wie die Strabag auf Instagram beschreibt.
In unseren Vorträgen wurde diese Technik bereits von Herrn Prof. Dr. Eberhard Burkel erörtert! Warum die APG diese Technik nicht in Erwägung zieht, ist doch sehr kurios.